BG-liches Heilverfahren
Ein Unfall bei der Arbeit oder in der Schule erfordert in der Regel die Behandlung durch einen Durchgangsarzt. Gleiches gilt auch für Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit bzw. Schule.
Die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt ist erforderlich, wenn
- die Verletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt
- die ärztl. Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert, oder
- Heil- u. Hilfsmittel zu verordnen sind, oder
- es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt..
Zu den weiteren Leistungen gehören unter anderem:
· Durchführung der Erstversorgung
· Verfassen eines Arztberichts, welcher der Unfallversicherung vorgelegt wird
· Koordinierung an weiterbehandelnde Einrichtungen und Ärzte
· Steuerung der abschließenden Behandlung
· Erstellung von Gutachten für die BG/Unfallkassen
Als Durchgangsarzt arbeitet Dr. Hagen Zeller und sein Team mit den zuständigen Stellen, den Berufsgenossenschaften eng zusammen und begleiten, steuern das Heilverfahren von Anfang an bis zum Abschluss.