Praxis für Chirurgie und Unfallchirurgie Dr. med. Zeller
Tel:  0231 - 44 14 47  Köln-Berliner-Str. 58,  44287 Dortmund

 

BG-liches Heilverfahren

Ein Unfall bei der Arbeit oder in der Schule erfordert in der Regel die Behandlung durch einen Durchgangsarzt. Gleiches gilt auch für Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit bzw. Schule.

Als Durchgangsarzt arbeitet Dr. Hagen Zeller und sein Team  mit den zuständigen Stellen, den Berufsgenossenschaften eng zusammen und begleiten, steuern das Heilverfahren von Anfang an bis zum Abschluss.

Durchgangsärzte sind besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten. Die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt ist erforderlich, wenn

  • die Verletzung über den Unfalltag  hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt
  • die ärztl. Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert, oder
  • Heil- u. Hilfsmittel zu verordnen sind, oder
  • es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt..

Arbeitsunfall / Schulunfall / Wegeunfall

Arbeitsunfall und Schulunfall sind klar vom Gesetzgeber definiert und von andern Unfällen im privaten Bereich abgegrenzt.

Auch so genannte Wegeunfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit bzw. Schule zählen als Arbeitsunfall bzw. Schulunfall.

Für alle Arten dieser Unfälle gelten besondere Versicherungsvorschriften von Seiten der Berufsgenossenschaften und den gesetzlichen Unfallversicherungen. Eine Behandlung und Abrechnung darf nur durch einen speziellen Arzt, dem Durchgangs-Arzt (D-Arzt), erfolgen.

Zu den weiteren Leistungen gehören unter anderem:

·        Durchführung der Erstversorgung

·        Verfassen eines Arztberichts, welcher der Unfallversicherung vorgelegt wird

·        Koordinierung an weiterbehandelnde Einrichtungen und Ärzte

·        Steuerung der abschließenden Behandlung

·        Erstellung von Gutachten für die BG/Unfallkassen