Praxis für Chirurgie und Unfallchirurgie Dr. med. Zeller
Tel:  0231 - 44 14 47  Köln-Berliner-Str. 58,  44287 Dortmund

Individuelle Gesundheitsleistungen

Wir bieten Ihnen in unserer Praxis ebenfalls individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) an und wollen Sie im Folgenden genauer darüber informieren:

Unter IGeL werden im Allgemeinen Leistungen verstanden, die nicht zwangsläufig von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, da diese nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog gehören. Es ist jedoch wichtig, dass diese Leistungen trotzdem medizinische Maßnahmen sind, die der Vorsorge, Früherkennung und Therapie von Krankheiten dienen.

Wenden Sie sich bei Fragen zur Kostenübernahme von IGeL bitte direkt an Ihre Krankenkasse. Bei Fragen zu den individuellen Leistungen stehen wir Ihnen gerne persönlich, telefonisch und über unser Kontaktformular zu Verfügung!

 

Atteste und Gutachten

Atteste und Gutachten erstellen wir Ihnen gerne. Beachten Sie bitte, dass diese kostenpflichtig sind.

Zur Erstellung von Gutachten für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, aber auch für private Unfallversicherer und Gerichte vereinbaren Sie hierfür einen gesonderten Termin.

Bitte bringen Sie zum vereinbarten Gutachtentermin alle Ihnen vorhandenen Behandlungsunterlagen und Röntgenbilder mit.

Planen Sie bitte für ein Gutachtentermin ca. 1 - 2 h ein.

 

 

Hyaluronsäure-Injektion bei Kniearthrose

Bei einer Abnutzung des Kniegelenks (Arthrose) entstehen häufig Schmerzen und Unbeweglichkeit im Knie. Diese Symptome können neben einer Vielzahl an Maßnahmen der gesetzlichen Krankenkassen auch mit Hyaluronsäure-Injektionen behandelt werden, um die Funktion Ihres Knies zu verbessern. Diese Behandlung ist jedoch eine individuelle Gesundheitsleistung.

 

 

Sport-Check

Bewegung und Fitness können einen wertvollen Teil zu Ihrer Gesundheit beitragen. Jedoch kann es beim Sport zu lebensgefährlichen Überlastungen und Verletzungen kommen. Um diesen vorzubeugen wird ein Sport-Check angeboten, der keine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen ist. Im Vergleich dazu wird jedoch der Check-up 35 von Krankenkassen übernommen.

 

 

Stoßwellentherapie bei der Kalkschulter

Kalkablagerungen an den Sehnen der Schultermuskulatur können Schmerzen verursachen. Es werden viele Maßnahmen angeboten, die von Krankenkassen finanziert werden, jedoch zählt eine Stoßwellentherapie, bei der kurze Schallstöße die Kalkablagerungen zertrümmern, zu IGeL.

 

 

Stoßwellentherapie beim Fersenschmerz

Bei starker Belastung des Fußes ist es möglich, dass sich die Sehnen im Bereich Ihrer Ferse entzünden. Schallstöße in Form einer Schallwellentherapie können dabei helfen, die Heilung dieser Entzündung anzuregen. Diese Therapieform ist im Gegensatz zu diversen anderen Maßnahmen bei Fersenschmerz eine individuelle Gesundheitsleistung.

 

 

Stoßwellentherapie beim Tennisarm

Auch bei einer starken Belastung der Arme können Schmerzen im Bereich des Ellenbogens auftreten (Tennisarm), die mit Hilfe einer Stoßwellentherapie behandelt werden können. Bei dieser Therapie werden kurze Schallstöße genutzt, um die körpereigene Heilung dieser Schmerzen anzuregen. Da die Krankenkassen bereits verschiedene Maßnahmen zur Behandlung eines Tennisarmes finanzieren, ist eine Stoßwellentherapie grundsätzlich eine individuelle Gesundheitsleistung.